Warnung:Das Jahreskontingent der Westbalkanregelung umfasst 50.000 Zustimmungen jährlich. Aufgrund der hohen Nachfrage wurde das Kontingent für das Jahr 2025 zwischenzeitlich vollständig ausgeschöpft.
Anträge, die bis dahin keine Zustimmung erhalten haben, wurden bzw. werden abgelehnt. Das Kontingent wird ab dem 1. Januar 2026 wieder geöffnet. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Stand 11.12.2025
Angehörige bestimmter Staaten des Westbalkans können unter vereinfachten Bedingungen ein Visum erhalten und in Deutschland arbeiten. Die sogenannte Westbalkanregelung gilt für Staatsangehörige folgender Staaten:
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Kosovo
- Nordmazedonien
- Montenegro und
- Serbien
Die Westbalkanregelung gilt grundsätzlich für jede Art der Beschäftigung. Die Anerkennung der beruflichen Qualifikation in Deutschland ist keine Voraussetzung.
Ausgenommen sind reglementierte Berufe. Dazu zählen zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte. In diesem Fall muss zunächst die Qualifikation anerkannt werden. Das kann zum Beispiel im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft erfolgen.
Kontingentierte Zulassung zum Arbeitsmarkt
Die Westbalkanregelung hat ein festes Kontingent. Pro Kalenderjahr kann die Bundesagentur für Arbeit bis zu 50.000
