Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus EU-Ländern sowie aus Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz brauchen keine Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Wollen Sie Personen aus Drittstaaten in Ihrem Betrieb beschäftigen, benötigen diese zunächst einen Aufenthaltstitel. Dieser berechtigt sie dazu, in Deutschland erwerbstätig zu sein.
In der Regel muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigung zustimmen, damit ein entsprechender Aufenthaltstitel erteilt werden kann.
Im Rahmen einer Vorabzustimmung können Sie prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für eine Beschäftigung seitens der BA vorliegen. In diesem Fall kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer direkt ein Visum beziehungsweise einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. So gewinnen Sie Planungssicherheit. Zudem wird das Visa-Verfahren in der Regel beschleunigt, da die BA bereits vorab zugestimmt hat und somit einzelne Prozessschritte entfallen.