Voraussetzung: Zulassung zum Arbeitsmarkt
Die Staatsangehörigkeit einer Fachkraft entscheidet darüber, ob sie oder er eine Zulassung für den deutschen Arbeitsmarkt benötigt. Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz benötigen keine Arbeitsgenehmigungen. Angehörige anderer Staaten können unter bestimmten Voraussetzungen zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden.
Weitere Informationen zur Arbeitsmarktzulassung finden Sie am Ende dieser Seite. Dort finden Sie auch Informationen zu folgenden Themen:
- Beschäftigung über Werkverträge
- Personaltausch innerhalb eines Unternehmens
- Beschäftigung von Pflegekräften aus dem Ausland