Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland

Sie möchten ausländische Arbeits- oder Fachkräfte beschäftigen – wir unterstützen Sie dabei mit Information und Beratung.

Voraussetzung: Zulassung zum Arbeitsmarkt

Mann in der Werkstatt

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) sowie aus Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz dürfen in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, ohne dafür eine Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen (uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit). Angehörige anderer Staaten können unter bestimmten Voraussetzungen zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden.

Benötigen Sie in der Landwirtschaft Arbeitskräfte, können Sie eine Regelung für Saisonarbeitskräfte aus bestimmten Drittstaaten nutzen.

Weitere Informationen zur Arbeitsmarktzulassung finden Sie am Ende dieser Seite. Dort finden Sie auch Informationen zu folgenden Themen:

  • Beschäftigung über Werkverträge 
  • Personalaustausch innerhalb eines Unternehmens
  • Beschäftigung von Pflegekräften aus dem Ausland

Tipp:Tipp: Finden Sie mit wenigen Klicks heraus, ob Ihre ausländische Bewerberin oder Ihr ausländischer Bewerber eine Arbeitserlaubnis benötigt – mit dem Migrations-Check.

Ausländische Arbeitskräfte mit EURES finden

Logo von Eures (European Employment Services)

EURES (European Employment Service) ist ein Netzwerk der EU, das den Austausch von Arbeitskräften in Europa fördert. Über 1.000 EURES-Beraterinnen und -Berater stehen Arbeitgeberinnen, Arbeitgebern und Beschäftigten europaweit zur Verfügung.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vertritt Deutschland in diesem Netzwerk. Sie kann daher Unternehmen, die Fachkräfte aus dem europäischen Ausland suchen, gezielt beraten und unterstützen.

Das sind Ihre Möglichkeiten als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von EURES zu profitieren:

  • positiv:Suchen Sie im europäischen Job- und Informationsportal von EURES nach passenden Bewerberinnen und Bewerbern.
  • positiv:Geben Sie kostenlos eine Online-Stellenanzeige im Job-Portal von EURES auf.
  • positiv:Lassen Sie sich von EURES-Expertinnen und -Experten vor Ort beraten. Den Kontakt stellt für Sie gerne Ihr Arbeitgeber-Service her.

Tipp:Tipp: Liegt Ihr Unternehmen in einer Grenzregion Deutschlands, beraten Sie die EURES-Fachkräfte gezielt dazu, wie Sie Arbeitskräfte aus den angrenzenden Ländern (sogenannte Grenzgänger) rekrutieren können.

Beratung aus einer Hand

Menschen im Gespräch am   Schreibtisch

Der Arbeitgeber-Service und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) arbeiten in der BA Hand in Hand, um Sie bei der Suche nach Personal aus dem Ausland zu unterstützen. Innerhalb der ZAV ist der Bereich International Services dafür zuständig, Personal im Ausland auszuwählen und zu rekrutieren.

Lassen Sie sich persönlich dazu beraten, wie Sie zum Beispiel

  • passende Bewerberinnen und Bewerber finden,
  • eine Arbeitserlaubnis für ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantragen oder
  • finanzielle Fördermöglichkeiten wahrnehmen können.

Sie können telefonisch Kontakt zu einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner in Ihrer Nähe aufnehmen:

0800 4 555520 (gebührenfrei)

Arbeitsmarktzulassung, Werkverträge und Personalaustausch

Arbeitsmarktzulassung für bestimmte Berufe

Arbeitsmarktzulassung bei Praktika und Ferienbeschäftigungen

Kontakt zum Arbeitgeber-Service

Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.

Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht: