Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern, ist ein Ziel der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, bieten wir Ihnen 2 Möglichkeiten der finanziellen Förderung: die „Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden“ (Paragraf 16e SGB II) und die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Paragraf 16i SGB II). Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ihren Möglichkeiten.
Voraussetzung für beide Förderungen: Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig. Mehr Informationen hierzu finden Sie am Ende dieser Seite.
Wichtig:Wichtig: Beantragen Sie zunächst die Förderung und warten Sie eine positive Rückmeldung Ihres Jobcenters ab. Schließen Sie erst dann den Arbeitsvertrag ab.