Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes beziehungsweise der Anzahl der Beschäftigten.
Hinweis: Partnerunternehmen Ihres Betriebes beziehungsweise verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet.
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)
Unter 50 Beschäftigte (Kleine Betriebe) | Unter 500 Beschäftigte (Mittlere Betriebe) | Ab 500 Beschäftigte (Große Betriebe) |
|---|
| 75 Prozent Zuschuss | 50 Prozent Zuschuss | 25 Prozent Zuschuss |
Bis zu 100 Prozent Zuschuss können bei fehlendem Berufsabschluss und Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung gezahlt werden.
Übernahme der Lehrgangskosten
Unter 50 Beschäftigte (Kleine Betriebe) | Unter 500 Beschäftigte (Mittlere Betriebe) | Ab 500 Beschäftigte (Große Betriebe) |
|---|
| 100 Prozent (soll) Kostenübernahme | 50 Prozent Kostenübernahme | 25 Prozent Kostenübernahme |
Bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten können bei fehlendem Berufsabschluss und Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung übernommen werden.
Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden.
Zusätzliche Förderungen
Liegt eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner (zum Beispiel Betriebsvereinbarung oder tarifrechtliche Regelung) vor, können die Förderungen um 5 Prozent erhöht werden. Dies gilt sowohl für den Arbeitsentgeltzuschuss, als auch für die Übernahme der Lehrgangskosten.