Video 1: Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld erfordert, dass Ihr Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So müssen zum Beispiel …
• … mindestens 10 Prozent Ihrer Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Diese und weitere Voraussetzungen gelten befristet bis 31. Dezember 2020.
In unserem Erklär-Video Teil 1 erfahren Sie alle weiteren Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld.
Video 2: So können Sie Kurzarbeitergeld anmelden, beantragen und berechnen
Wenn Ihr Betrieb alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie Kurzarbeit anmelden und Kurzarbeitergeld beantragen. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
- Kurzarbeit anzeigen: Informieren Sie Ihre zuständige Agentur für Arbeit darüber, dass in Ihrem Betrieb Kurzarbeit notwendig ist. Füllen Sie dafür das PDF „Anzeigen eines Arbeitsausfalls“ aus und unterschreiben Sie es.
- Bewilligung: Die Agentur für Arbeit prüft Ihre Anzeige – stellt sie fest, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie jeden Monat Kurzarbeitergeld beantragen.
- Gehälter zahlen: Sie zahlen jeden Monat sowohl das Arbeitsentgelt für geleistete Arbeitsstunden als auch das Kurzarbeitergeld an Ihre Beschäftigten aus.
- Antrag stellen: Bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen Sie dann monatlich die Erstattung des Kurzarbeitergeldes. Füllen Sie dafür den Kurz-Antrag und die Abrechnungsliste aus, unterschreiben Sie die Dokumente und übermitteln Sie sie an Ihre Arbeitsagentur.
Mehr Informationen zur Anzeige und zur Beantragung finden sie auf der Seite Kurzarbeitergeld: Anzeige, Antrag, Berechnung.
Weitere wichtige Informationen erfahren Sie auch in unserem Video: „Kurzarbeitergeld – Teil 2: Verfahren“.