Altersteilzeit: Infos für Unternehmen

Das müssen Sie beachten, wenn Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Altersteilzeit ermöglichen wollen.

Altersteilzeit ist ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor der Rente. Dabei wird die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.

Ziele:

  • positiv:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen
  • positiv:Arbeitsplätze neu besetzen, zum Beispiel mit arbeitslosen Menschen oder fertig ausgebildeten Azubis

Der oder die Beschäftigte muss:

  • älter als 55 Jahre sein
  • innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein
  • mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über eine Reduzierung der Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit schließen. Diese Vereinbarung muss zumindest die Zeit umfassen, bis eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Altersteilzeit auf freiwilliger Basis vereinbaren. Darüber hinaus finden sich Regelungen zur Altersteilzeit in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Gleichverteilungsmodell:

Die Arbeitszeit wird auf die Hälfte reduziert und über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verteilt. Wie die verbliebene Arbeitszeit abgearbeitet wird, können Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in gemeinsamer Absprache entscheiden. So ist neben der klassischen Halbtagsbeschäftigung zum Beispiel auch ein projektgebundener Einsatz möglich.

Blockmodell:

Hierbei wird zwischen Arbeitsphase und Freistellungsphase unterschieden. In der Arbeitsphase wird in Vollzeit gearbeitet, der Beschäftigte erhält jedoch bereits das reduzierte Gehalt. In der Freistellungsphase ist der Beschäftigte freigestellt, bezieht jedoch weiterhin sein angepasstes Gehalt.

Förderleistungen der Agentur für Arbeit gibt es nur, wenn die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen hat. Alle nötigen Anträge und Formulare finden Sie in unserem Download-Bereich.

Auch nach diesem Datum können Sie Altersteilzeit mit Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vereinbaren. Diese kann jedoch nicht mehr von der Arbeitsagentur gefördert werden.

Kontakt zum Arbeitgeber-Service

Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.

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