Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit können seit Kurzem eine andere Person bevollmächtigen, sie auch im Online-Konto zu vertreten.
Durch die Neuerung können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen, soweit sie keine gesetzlichen Vertretungen sind, leichter bei bestimmten Anliegen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter unterstützen. Die bevollmächtigte Person kann zum Beispiel Arbeitslosengeld beantragen, Dokumente einsehen oder hochladen und Nachrichten über das Postfach senden.
Für die Online-Vertretung braucht die bevollmächtige Person eine entsprechende Vollmacht und ein eigenes Konto. Wenn Sie bereits eine Vollmacht ausgestellt haben, müssen Sie diese erneuern, damit sie auch für die Online-Vertretung gilt. Erst dann kann die Vertretung auf das Profil in Ihrem Konto zugreifen.
Weitere Informationen zur Online-Vertretung und zur erforderlichen Vollmacht finden Sie auf der Seite Vertretung für Ihr Online-Konto bevollmächtigen.