Gemeinsame Bildungszielplanung 2025

für die Städteregion Aachen, für den Kreis Düren und für den Kreis Heinsberg

Die Bundesregierung hat die Übertragung der Förderung der beruflichen Weiterbildung von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit zum 1. Januar 2025 beschlossen. Gesetzliche Grundlage ist das Haushaltsfinanzierungsgesetz (veröffentlicht am 29.12.2023). 

Alle Kundinnen und Kunden, die bislang alleinig durch die Jobcenter beraten und betreut wurden, werden zukünftig fortführend auf der Beratung im Jobcenter zur Förderung der beruflichen Weiterbildung abschließend in den Agenturen beraten. Die Integrationsverantwortung der Jobcenter für Kundinnen und Kunden des SGBII bleibt hiervon unberührt.

Aufgabenverteilung / Zuständigkeiten

  • Das Jobcenter identifiziert weiterhin einen Weiterbildungsbedarf.

  • Die fortführende Weiterbildungsberatung nach §81 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III), Entscheidung und Finanzierung der beruflichen Weiterbildung liegt in Zuständigkeit der Agentur für Arbeit. Umfasst sind alle Leistungen der Weiterbildungsförderung und damit zusammenhängende Kosten (neben den  Weiterbildungskosten ggf. auch Weiterbildungsgeld und -prämie).

  • Die Integrationsverantwortung verbleibt durchgehend beim Jobcenter. Der Grundsatz der umfassenden Unterstützung und die Beratungspflicht zu Leistungen anderer Träger werden durch die Zuständigkeitsverlagerung nicht berührt.

  • Die Träger- und Maßnahmebetreuung während einer Maßnahme obliegt abweichend der Agentur für Arbeit.

  • Das Absolventenmanagement erfolgt weiterhin durch das Jobcenter.

  • Das Jobcenter und die Agentur für Arbeit tauschen selbstverständlich Informationen aus, soweit dies für die jeweilige Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist.

Bildungszielplanung

Die vier beteiligten Institutionen haben gemeinsam die vorliegende rechtskreisübergreifende Bildungszielplanung für das Jahr 2025 erstellt. 

Eine Bildungszielplanung kann und soll allerdings nicht alle möglichen Aspekte im Rahmen der beruflichen Weiterbildung abbilden. Unabhängig von allen genannten Qualifizierungsmöglichkeiten ist die individuelle Teilnahme an einer zertifizierten Maßnahme möglich, wenn die Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch entscheidend steigen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem abschlussorientierte Weiterbildungen.