Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Geburtstag Kindergeld. Darüber hinaus besteht der Anspruch fort, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder einem Freiwilligendienst (z. B. FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst) befindet.
Gut zu wissen
Selbst bei einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten – etwa zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn – wird das Kindergeld weitergezahlt. Sollte sich die Unterbrechung länger hinziehen, kann dennoch Anspruch bestehen, wenn sich das Kind aktiv um eine Ausbildung oder einen Studienplatz bemüht. In diesem Fall sollten Bewerbungen und entsprechende Nachweise eingereicht werden.
Auch wenn sich das Kind nach dem Schulabschluss zunächst arbeitssuchend meldet – etwa beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit – kann der Anspruch auf Kindergeld bestehen bleiben.
Wichtig: Alle Informationen zur Zukunftsplanung des Kindes sollten direkt an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Das geht einfach und sicher online über das Upload-Portal.
Kindergeld gibt es auch bei:
- Freiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst)
- Übergangsphasen bis zu vier Monaten
- Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatz
- Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
Weitere Informationen und Online-Angebote der Familienkasse finden Eltern unter: www.familienkasse.de