Informationen für Arbeitgeber

Information zur Einstellung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine.

Sie suchen einen neuen Mitarbeitenden und würden auch einem geflüchteten Menschen gerne eine Chance geben? Wir unterstützen Sie gerne bei der Personalakquise!

Melden Sie uns Ihre Stelle per Mail oder gerne auch telefonisch unter 0800 4 5555 20.

FAQ

Darf ich geflüchtete Menschen aus der Ukraine beschäftigen?

Eine Erwerbstätigkeit muss von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Das Bundesinnenministerium hat den Ländern dringend empfohlen, bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist.

Zu konkreten Einzelfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.

Wie verhält es sich mit der Anerkennung ukrainischer Abschlüsse? (Fachkraftanerkennung)

Informationen zur Anerkennung von Berufen finden Sie unter:

www.anerkennung-in-deutschland.de

Beratung erhalten Sie auch unter:

Netzwerk IQ - Integration durch Qualifizierung

Gerne unterstützen auch wir Sie bei weiterführenden Fragen unter der Telefonnummer 0800 4 5555 20

Können die Betroffenen in Deutschland einen Sprachkurs besuchen?

Sie können einen Zulassungsantrag für einen Sprachkurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Der Zulassungsantrag kann auch über den Sprachkursträger gestellt werden.

Wie findet man Sprachkurse in der Nähe?

Auf folgenden Seiten finden Sie aktuelle Angebote in Ihrer Nähe:

Gibt es kostenlose Sprachlernangebote im Internet?

Ja, diese finden Sie z.B. unter: