Wenn der Azubi-Lohn nicht reicht - Berufsausbildungsbeihilfe sorgt für finanzielle Entspannung

Wenn Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen und die Ausbildungsvergütung zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, können sie bei der Bundesagentur für Arbeit eine finanzielle Unterstützung beantragen: die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

08.02.2024 | Presseinfo Nr. 13

Seit Kurzem ist die Antragstellung noch einfacher online möglich – sogar via Handy. Auch Unterlagen können bequem online ein- oder nachgereicht werden.

Die Höhe der BAB hängt u.a. vom eigenen Einkommen und dem der Eltern ab. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, kann mittels des BAB-Rechners vorab nachgerechnet werden: www.babrechner.arbeitsagentur.de.

Der schnellste Weg zur Beantragung führt online über www.arbeitsagentur.de/eServices#bildung 

Wer noch nicht für den eService registriert ist, muss dies nur einmalig tun und kann dann das gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen.