Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Augsburg setzt sich wie folgt zusammen.
Vorsitzende der Geschäftsführung | Elsa Koller-Knedlik |
Geschäftsführer Operativ und Stellvertreter der Vorsitzenden der Geschäftsführung | Roland Fürst |
Geschäftsführer Interner Service Augsburg (im Verbund) inklusive Verbundagenturen: Donauwörth, Kempten-Memmingen und Ingolstadt | Jürgen Traut |
Organisatorischer Aufbau
Zur Agentur für Arbeit Augsburg gehören neben der Hauptagentur in der Wertachstraße auch die Agenturen für Arbeit in Aichach und Schwabmünchen.
Agentur für Arbeit Aichach
Hauptstr. 2
86551 Aichach
Agentur für Arbeit Schwabmünchen
Fuggerstr. 13
86830 Schwabmünchen
Aufgaben
Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Augsburg sind in dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
- Zahlung des Kindergeldes
- Leistungen an Träger der Arbeitsförderung
Rechtsform und Rechtsaufsicht
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.
Selbstverwaltung
Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Augsburg sitzen jeweils vier Arbeitnehmervertreter, Arbeitsgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung.