Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, der zuständigen Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor Sie in größerem Umfang Kündigungen aussprechen oder Aufhebungs- bzw. Änderungsverträge anbieten.
Ab wann diese Anzeigepflicht besteht, richtet sich nach der Größe des betroffenen Betriebes. Betrachtet wird jeweils ein Zeitraum von 30 Kalendertagen.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Anzeigepflichtige Entlassungen entnehmen.
Eventuell auftretende Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeitenden im Büro der Geschäftsführung.
Weitere Informationen zu
- wann sind Entlassungen anzeigepflichtig
- Beteiligung des Betriebsrats
- Übermittlung der Entlassungsanzeige
- Voraussetzungen für eine wirksame Entlassungsanzeige
finden Sie unter Anzeigepflicht bei Entlassungen.
Die Fachlichen Weisungen Dritter und Vierter Abschnitt Kündigungsschutzgesetz - KSchG enthalten weitere detaillierte Informationen.
