Auskünfte zu Zahlungen nur eingeschränkt möglich

29.09.2025 | Presseinfo Nr. 32

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) modernisiert ihr Finanz- und Logistik-System, um auch künftig zuverlässige Zahlungen zu sichern. Die Agentur für Arbeit Bautzen bittet um Verständnis, dass am 6. Oktober 2025 Anfragen zum aktuellen Stand einer Auszahlung und zu Überweisungen von Forderungen oder Rechnungen nur bedingt beantwortet werden können. Das betrifft beispielsweise Geldleistungen, wie Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Weiterbildungskosten. Außerdem wird der Inkasso-Service am 6. Oktober 2025 telefonisch nicht erreichbar sein. 

Nicht betroffen sind die regelmäßigen Zahlungen selbst (z.B. Arbeitslosengeld, Kindergeld usw.). Diese werden weiterhin fristgerecht ausgezahlt. Auch die Bargeldversorgung in dringenden Fällen ist sichergestellt.

Aufgrund der Umstellung und des Quartalswechsels kann es bei Nachfragen zu längeren Wartezeiten kommen. Die Agentur für Arbeit Bautzen empfiehlt daher, Anliegen vorrangig über die eServices oder die BA-mobil-App zu übermitteln. 

Informationen zur Nutzung der eServices und der BA-mobil-App:

www.arbeitsagentur.de/bautzen