Der Arbeitsmarkt in den Landkreisen Bautzen und Görlitz im November 2025

28.11.2025 | Presseinfo Nr. 39

Zitat:

„Im November meldeten sich weniger Menschen arbeitslos als im letzten Jahr um diese Zeit. So sank die Arbeitslosenzahl im Vergleich zum Vormonat sowie Vorjahr – und dies über alle Personen- und Altersgruppen hinweg. Da der Winter vor der Tür steht, wird die Arbeitslosigkeit aber in den kommenden Wochen saisonal bedingt wieder zunehmen“, sagte Marion Richter, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Bautzen. 

 

Arbeitslosigkeit:

Im Bezirk der Agentur für Arbeit Bautzen (Landkreise Bautzen und Görlitz) waren im November 2025 19.183 Menschen arbeitslos gemeldet. Das ist ein Rückgang zum Vormonat um 250 Personen (-1,3 Prozent) und zum Vorjahr um 594 Personen (-3,0 Prozent). Die Arbeitslosenquote sank im Vergleich zum Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 7,0 Prozent. Im November 2024 lag die Arbeitslosenquote bei 7,2 Prozent. 

Arbeitslosigkeit nach Aufgabenbereichen:

Bei der Agentur für Arbeit Bautzen, welche unter anderem für die Auszahlung von Arbeitslosengeld zuständig ist, waren im November 2025 6.806 Personen arbeitslos gemeldet. Das sind 77 Personen weniger als im Vormonat, aber 218 Personen mehr als vor einem Jahr. Bei den beiden Jobcentern der Landkreise Bautzen und Görlitz waren 12.377 Arbeitslose registriert, welche Bürgergeld empfingen. Das sind 173 Personen weniger als im Vormonat und 812 Personen weniger als im Vorjahr. 

Unterbeschäftigung:

Die Unterbeschäftigung umfasst neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Die Zahl der Menschen in Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) lag im November 2025 bei 21.913. Das waren 266 Personen weniger (-1,2 Prozent) als im Vormonat und 1.306 Personen weniger (-5,6 Prozent) als im Vorjahresmonat. Die Unterbeschäftigungsquote sank gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 7,9 Prozent. Vor einem Jahr lag die Unterbeschäftigungsquote bei 8,4 Prozent. 

Arbeitskräftenachfrage:

Die Unternehmen meldeten der Arbeitsagentur Bautzen im November 2025 649 freie sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen. Das ist ein Minus von 238 Stellen (-26,8 Prozent) gegenüber dem Vormonat sowie ein Anstieg von 43 Stellen (+7,1 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt hat die Arbeitsagentur Bautzen 4.247 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen im Bestand, 928 Stellen (+28,0 Prozent) mehr als im Vorjahr. Aktuell sind die meisten Arbeitsstellen in der Zeitarbeit gemeldet (1.116), gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe (754), dem Handel (493), dem Gesundheits- und Sozialwesen (373) und freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (347). 

Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen: 

Aktuell sind 1.422 schwerbehinderte Menschen bei der Arbeitsagentur Bautzen arbeitslos gemeldet, -2,5 Prozent (-36 Personen) weniger als im November 2024, aber 13 Prozent (+161 Personen) mehr als vor drei Jahren im November 2022. Die Gesamtzahl der arbeitslosen Menschen kletterte in den letzten drei Jahren aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage zwar auch nach oben, aber mit neun Prozent etwas weniger. Leider sind Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft immer noch von Vorurteilen und Bedenken betroffen, sie könnten nicht die volle Leistung bringen. „Damit haben es Menschen mit Behinderungen schwerer als Menschen ohne gesundheitliche Einschränkungen, eine neue Arbeit zu finden. Dabei sind sie keineswegs schlechter qualifiziert“, schätzt Marion Richter ein. Mit einem Anteil von 65 Prozent haben mehr als die Hälfte der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen einen Berufs- oder Hochschulabschluss. Betrachtet man im Vergleich dazu alle Arbeitslosen, liegt der Anteil der Personen mit Berufs- oder akademischen Abschluss bei 58 Prozent.

Wie offen die Unternehmen für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sind und ihnen eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen, zeigt unter anderem die sogenannte Erfüllungsquote zur Beschäftigungspflicht. Arbeitgeber mit mindestens 20 regelmäßigen Arbeitsplätzen sind verpflichtet, je nach Betriebsgröße, eine bestimmte Anzahl von Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen. Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Erfüllungsquote stellt den Anteil der Arbeitgeber dar, die ihre Beschäftigungspflicht vollständig erfüllt haben, gemessen an allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern. Im Agenturbezirk Bautzen gab es im Jahr 2023 insgesamt 1.234 Betriebe, welche zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verpflichtet waren. 41,7 Prozent (514 Betriebe) von ihnen erfüllten die Beschäftigungspflicht vollständig. Damit sank die Erfüllungsquote mit einem Minus von 1,9 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr 2022. Mehr als die Hälfte der Betriebe (58,3 Prozent) erfüllten die Beschäftigungspflicht entweder nur teilweise oder gar nicht. 

Zitat:

„Angesichts der demografischen Entwicklung darf kein Fachkräftepotenzial ungenutzt bleiben. Jeder Mensch hat Stärken und Talente. Am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt sind Menschen mit Behinderung wertvolle und hochmotivierte Arbeitskräfte. Wenn es um Anpassungen von Arbeitsplätzen oder die Herstellung der baulichen Barrierefreiheit im Betrieb geht, bieten wir mit unserem Technischen Beratungsdienst die passende Unterstützung an. Darüber hinaus informieren wir über mögliche Förder- und Unterstützungsangebote“, so Marion Richter. 

 

Hintergrundinformationen

Zur Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen:

Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne der §§ 156 ff. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) verfügen, sind verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Abweichend von diesem Grundsatz haben Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich weniger als 40 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich monatlich einen schwerbehinderten Menschen und Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen jahresdurchschnittlich monatlich zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Folgende Regelung gilt ab 2025 für Arbeitgeber ab 60 Arbeitnehmern und mehr:

Bei einer Beschäftigungsquote von:

  • 3 bis unter 5 Prozent sind 155 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz (monatlich) zu bezahlen,
  • Bei 2 Prozent bis unter 3 Prozent liegt der Staffelbetrag bei 275 Euro,
  • Bei über 0 Prozent bis unter 2 Prozent sind 405 Euro und
  • bei einer fehlenden Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen (0 Prozent) ist der höchste Betrag von 815 Euro zu entrichten.

Wer integriert, der profitiert! Unterstützung und Förderung durch die BA:

Eingliederungszuschuss:

Für bis zu zwei Jahre kann ein Betrieb mit bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgeltes bezuschusst werden. Zusätzlich wird eine Pauschale für die Sozialversicherung gewährt. In besonderen Einzelfällen kann die Förderung sogar bis 60 Monate, bei über 55- Jährigen bis zu 96 Monate erfolgen.

Ausbildungszuschuss:

Um für behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung und damit einen Berufsabschluss zu verbessern, können dem Arbeitgeber als Anreiz Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung gewährt werden. 

Budget für Ausbildung:

Menschen mit Behinderungen, die ein Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes haben, soll durch die Förderung der Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung oder Fachpraktikerausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Probebeschäftigung:

Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe zu erreichen ist.

Unterstützte Beschäftigung:

Unterstützte Beschäftigung (UB) bietet Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie eröffnet Menschen mit Behinderungen die Chance, auch ohne formale Abschlüsse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung entsprechend ihrer Fähigkeiten und Wünsche aufzunehmen.