Informationen zur Bildungszielplanung

Die Bildungszielplanung gibt einen Überblick zum Förderumfang, welches Weiterbildungsangebot aus arbeitsmarktlicher Sicht erforderlich ist und welche Schwerpunkte dabei gesetzt werden.

Die Vorstellung der gemeinsamen Bildungszielplanung 2023 erfolgt am 25.01.2023

Bildungszielplanung 2022

Für das Jahr 2022 werden wir die Ausrichtung unserer bewährten Umschulung und Qualifizierungen fortsetzen. Die Arbeitsmarktdiskussionen werden weiterhin von den Leitworten „demografischer Wandel“, „technologischer Fortschritt“, „Aktivierung der stillen Reserve“ und „Fachkräftemangel“ in verschiedenen Bereichen beherrscht.
Daher setzen die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach und die Jobcenter AG Leverkusen, Oberberg und Rhein-Berg wie bereits im vorangegangenen Jahr auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung als Mittel, um den Fachkräftebedarf der Unternehmen zu decken und die Qualifikation von Arbeitnehmern und Arbeitslosen zu verbessern. Die von uns gesetzten Schwerpunkte im Bereich der beruflichen Weiterbildung orientieren sich an den Qualifizierungsbedarfen des Marktes.

Kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen (bis zu acht Wochen) sollen wie im vergangenen Jahr durch die Ausgabe von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen nach § 45 SGB III gefördert werden.

Die Umsetzung der Bildungszielplanung ist seitens der Kostenträger an die Erwartung geknüpft, dass

  • die Kennung der Kunden genutzt wird, um die entsprechenden Bewerberprofile zu aktualisieren, Kenntnisse einzupflegen und die Bewerbungen über die Jobbörse zu erstellen;
  • der Vermittlungsauftrag nach § 178 SGB III ernstgenommen und umgesetzt wird;
  • die Kundinnen und Kunden im Vorfeld durch die Träger ausreichend und fair, vor allem hinsichtlich der Anforderungen und der Selbstlernanteile, beraten werden;
  • die Kostenträger unmittelbar bei Arbeitsaufnahme (unter Angabe des Termins der Arbeitsaufnahme und des Arbeitgebers), Maßnahmeabbruch (unter Angabe des Verbleibs des Kunden) und Gefährdung des Maßnahmeziels informiert werden;
  • die Prüfungstermine während der Maßnahme liegen oder sich unmittelbar an die Umschulungsmaßnahme anschließen.

Um die Kundinnen und Kunden bei ihrer Orientierung in einem komplexen Anbietermarkt künftig besser zu unterstützen, wurde Ende 2017 eine trägerbezogene Bewertung von geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in einem Sterneformat zur Anzeige in KURSNET eingeführt. Die Sternebewertung soll die Transparenz über berufliche Weiterbildungsmaßnahmen steigern und Wettbewerbsimpulse auslösen, die zu einer verbesserten Wirkung der Förderung der beruflichen Weiterbildung führen. In der Sternebewertung werden neben Teilnehmerrückmeldungen auch die erfolgreichen Beschäftigungsaufnahmen abgebildet. Durch die Bewertung „Integration in Arbeit“ werden Anhaltspunkte gegeben, wie gut die Maßnahme des jeweiligen Anbieters in der Region die Eingliederung der Teilnehmer in den Arbeitsmarkt nach erfolgter Teilnahme unterstützt hat.

Nähere Informationen zur Teilqualifizierung finden Sie hier.