Weiterbildung Ihrer Beschäftigten

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Weiterbildungsinitiative Bergisches Land

In der Arbeitsmarktregion Bergisches Land scheiden von den über 630.000 Beschäftigten rund 120.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten 10 Jahren aus dem aktiven Erwerbsleben aus - dies sind knapp 20 % aller derzeit Beschäftigten - auch innerhalb NRW ein überdurchschnittlich hoher Wert!
Im Bezirk der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach scheiden gut 19 % aus dem aktiven Erwerbsleben aus.

Umso wichtiger ist es deshalb, weitere Ressourcen zu erschließen - die Beschäftigten in den Unternehmen. Gerade in den Industrieunternehmen, aber auch in anderen Bereichen der Region arbeiten über 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bergischen Land (Agenturbezirk Bergisch Gladbach 34.052) ohne Ausbildung auf Helferniveau. Viele dieser Beschäftigten sind in den Betrieben anerkannte und zuverlässige Arbeitskräfte. Dennoch droht ihnen der Verlust ihrer Beschäftigung, da Sie im Wandel der Zeit und der Technik den Anschluss verlieren.

Die Agenturen für Arbeit Bergisch Gladbach, Mettmann und Solingen-Wuppertal haben sich zur „Weiterbildungsinitiative Bergisches Land“ zusammengeschlossen, um die Unternehmen der Region bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu unterstützen.

                            "Weiterbilden - Weiterkommen!"


Unter diesem Slogan werden aus Hilfskräften Fachkräfte.

Hauptinstrument der Initiative ist das Programm „Weiterbildungsförderung Beschäftigter“ und lehnt sich an das Qualifizierungschancengesetz. Gefördert werden Qualifizierungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss, zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifizierung und über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehend.
In Abhängigkeit der Betriebsgröße und der Zugehörigkeit einer Personengruppe ergeben sich verschiedene Übernahmemöglichkeiten der Lehrgangskosten und dem Arbeitsentgeltzuschuss.

Zielgruppen:

Geringqualifizierte Beschäftigte

  • Arbeitnehmer/innen ohne Berufsabschluss
  • Arbeitnehmer/innen mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder eine ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können

Sonstige Beschäftigte

Hierunter fallen alle sonstigen Weiterbildungen, die über die arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Auch hier ergeben sich, in Abhängigkeit der Betriebsgröße, verschiedene Übernahmen der Lehrgangskosten.

Betriebliche Einzelumschulung

Sie haben einen langjährigen Mitarbeiter (m/w/d) und wollen diesem die Ausbildung ermöglichen? Das Arbeitsverhältnis und dessen Lohnzahlungen bleiben weiterhin bestehend. Der Mitarbeiter (m/w/d) absolviert die Ausbildung in verkürzter Form und erzielt dennoch den gleichwertigen Abschluss eines Auszubildenden.
Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten sowie die weiteren notwendigen Weiterbildungskosten. Ein Zuschuss zum Gehalt im Rahmen des Arbeitsentgeltzuschusses kann ebenfalls erfolgen. Als Unterstützung für Arbeitgeber bietet sich der Arbeitsentgeltzuschuss an. Dieser ermöglicht anteilig die Lohnkosten aufzufangen.

Ganz schön viele Möglichkeiten? Gerne beraten wir Sie, ob telefonisch, in der Agentur für Arbeit oder in Ihrem Unternehmen.