

Kurz erklärt: Berufliche Weiterbildung während der Beschäftigung
Die Weiterbildungsinitiative der Agentur für Arbeit wirbt für Leistungen aus dem Qualifizierungschancengesetz bzw. Arbeit-von-morgen-Gesetz. So können Sie beispielsweise einen Berufsabschluss erwerben - bei vollem Gehalt. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei die Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber bis zu 100% Ihrer Gehaltskosten.
Ihre Möglichkeiten:
Weiterbildung
Die Agentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.
Die Weiterbildungen müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln und für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Ausgenommen ist die Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Zielgruppe: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Was wird gefördert?
Alle berufsbezogenen Weiterbildungen (z. B. technische, gewerbliche, kaufmännische Qualifizierungen), deren Dauer mindestens 121 Stunden beträgt.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Betriebsgröße können bis zu 100% der Lehrgangskosten übernommen werden.
Ein Arbeitsentgeltzuschuss kann für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten bis zu 75% gewährt werden.
Zusätzlich entstehende Fahrtkosten sowie Kosten für Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung können ebenfalls bezuschusst werden.
Berufsabschluss erwerben oder nachholen
Wir unterstützen Sie bei Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
Zielgruppe: alle Beschäftigten, die noch keinen anerkannten Berufsabschluss haben oder die nach Abschluss einer Berufsausbildung mindestens vier Jahre eine ungelernte Tätigkeit ausgeübt haben.
Was wird gefördert?
Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen, Vorbereitungslehrgänge zur Externenprüfung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Schulungskosten können bis zu 100% übernommen werden und sind unabhängig von der Unternehmensgröße.
Für die Dauer der Maßnahme kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung erhalten.
Zusätzlich entstehende Fahrtkosten sowie Kosten für Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung können ebenfalls bezuschusst werden.
Kontakt
Wir beraten Sie:
Rufen Sie uns an unter: 0521 587 1313
Oder senden Sie uns eine E-Mail unter:
Am besten können wir Sie zu Ihren Anliegen beraten, wenn Sie uns direkt den ausgefüllten und unterschriebenen Erhebungsbogen mitschicken.
