Sie können sich drei Monate vor der Arbeitslosigkeit, spätestens aber am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Achtung: Eine verspätete Arbeitslosmeldung kann leistungsrechtlichen Nachteilen führen!
Auch die Arbeitslosmeldung kann online erledigt werden.
Für die Arbeitslosmeldung müssen Sie sich ausweisen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt bei der persönlichen Arbeitslosmeldung genauso wie bei der Online-Arbeitslosmeldung.
Nach Ihrer Arbeitslosmeldung können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Auch dies geht online. Spätestens dafür benötigen Sie die Registrierung bei den eServices.