Kundinnen und Kunden, die im Vorfeld eine Einladung zu einem Termin in der Arbeitsvermittlung oder Berufsberatung erhalten haben, können diesen trotzdem wahrnehmen.
Kundinnen und Kunden, die sich an diesen Tagen persönlich in der Arbeitsagentur arbeitslos melden möchten, werden gebeten, am jeweils übernächsten Tag
(Donnerstag, 8. Mai bzw. 15. Mai 2025) persönlich zu erscheinen. Ihnen entstehen durch die Schließung keine Nachteile, als Tag der Arbeitslosmeldung gilt
der 6. bzw. 13. Mai 2025.
Tipp:Gut zu wissen!
Kundinnen und Kunden können sich ihren (Wunsch-)Termin, beispielsweise für die persönliche Arbeitslosmeldung, auch ganz einfach über die Homepage selber buchen. Nach erfolgreicher Terminbuchung erhalten Kundinnen und Kunden eine Bestätigung sowie wichtige Hinweise und Informationen zu ihrem Termin.
Weitere Informationen zur Online-Terminvergabe auf unserer Startseite unter:
https://web.arbeitsagentur.de/portal/terminvereinbarung/pc/agenturen/anliegenauswahl
Vieles lässt sich am schnellsten direkt online erledigen. Deshalb gibt es die Digitalen Services für Sie: https://www.arbeitsagentur.de/eservices