Kundinnen und Kunden, für die der 9. bzw. der 16. September die ersten Tage ihrer Arbeitslosigkeit sind und sich deshalb arbeitslos melden müssen, werden gebeten, persönlich am jeweiligen Folgetag, also Donnerstag, 10. September bzw. Donnerstag, 17. September 2026 zu erscheinen. Ihnen entstehen durch die Schließung keine Nachteile. Als Tag der Arbeitslosmeldung gilt jeweils der 9. oder 16. September 2026.
Kundinnen und Kunden, die im Vorfeld eine Einladung für den 9. September 2026 erhalten haben, können ihren Termin trotzdem wahrnehmen. Sie werden zum Zeitpunkt ihres Termins am Eingang der Dienststelle abgeholt und ins Gebäude begleitet.
Gut zu wissen!
Kundinnen und Kunden können sich ihren (Wunsch-)Termin beispielsweise für die persönliche Arbeitslosmeldung auch ganz einfach über die Homepage selber buchen. Nach erfolgreicher Terminbuchung erhalten sie eine Bestätigung sowie wichtige Hinweise und Informationen zu ihrem Termin.
Weitere Informationen zur Online-Terminvergabe auf unserer Startseite.
Vieles lässt sich am schnellsten direkt online erledigen: Deshalb gibt es die Digitalen Services für Sie.