Ferienvorbereitungen für Arbeitslose - Mitwirkungspflicht bei Urlaubsplanung beachten

Bremen / Bremerhaven / Osterholz: Die Ferienstimmung macht auch vor dem Arbeitsmarkt nicht halt. Arbeitslose, die eine Urlaubsreise planen, müssen das jedoch rechtzeitig vorher bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die sogenannte „Ortsabwesenheit“ kann einfach online auf  www.arbeitsagentur/eServices beantragt werden oder telefonisch unter Tel. 0800 4 5555 00 erfolgen.

20.06.2025 | Presseinfo Nr. 59

Für Arbeitslose steht die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz im Vordergrund. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht müssen Empfänger des Arbeitslosengeldes daher geplante Abwesenheiten vom Wohnort mit der Arbeitsagentur abstimmen. Das gilt auch für die Urlaubszeiten. Der „Urlaub“ kann erst eine Woche vor Antritt beantragt werden, denn es muss vorhersehbar sein, wie die Vermittlungsaussichten einzuschätzen sind.

Wenn während der gewünschten Urlaubszeit keine Aktivitäten der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung geplant sind, besteht die Möglichkeit, bis zu drei Wochen im Kalenderjahr – unter Fortzahlung der Leistung – Ferien zu machen. Antragsteller oder Bezieher von Arbeitslosengeld müssen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit ständig zur Verfügung stehen, also für die Arbeitsagentur an jedem Werktag erreichbar sein. 

Antrag schützt vor negativen finanzielle Konsequenzen

Erfährt die Agentur für Arbeit nachträglich von einem nicht genehmigten Urlaub, so muss nicht nur das überwiesene Arbeitslosengeld zurückgezahlt, sondern auch mit einem Bußgeld oder sogar mit einer Strafanzeige gerechnet werden.