Kindergeld nach der Schule – Worauf Familien jetzt achten sollten

Der Schulabschluss ist geschafft, die Zukunft noch offen – und viele Eltern fragen sich: Was passiert jetzt mit dem Kindergeld? Für den Nachwuchs kann es in viele Richtungen gehen - Ausbildung, Studium, Wartesemester oder erst mal Orientierungsphase. Worauf Eltern achten müssen, damit der Anspruch auf Kindergeld weiterläuft.
 

06.06.2025 | Presseinfo Nr. 22

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„Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Doch auch darüber hinaus kann Anspruch bestehen, beispielsweise wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert“, erklärt Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen. „Zudem gibt es Kindergeld während einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, also wenn sich das Kind zum Beispiel aktiv bewirbt und auf eine Zusage wartet.“

Auch wer ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ / FÖJ) leistet oder im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes engagiert ist, hat in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Wichtig ist: Die Familienkasse benötigt in jedem Fall einen Nachweis – etwa eine Schulbescheinigung, eine Zulassung oder Bewerbungsunterlagen.

Auch eine Übergangszeit zählt mit – ebenfalls nur mit Nachweis

Zwischen dem Ende der Schulzeit und dem Start in Ausbildung oder Studium darf eine sogenannte Übergangszeit von bis zu vier Monaten liegen. In dieser Phase wird Kindergeld weitergezahlt – vorausgesetzt, es liegt eine schriftliche Zusage vor oder es ist erkennbar, dass das Kind ernsthaft auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz hinsteuert. Wer also wartet, sollte Bewerbungen oder Bestätigungen zeitnah an die Familienkasse übermitteln. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist in dieser Zeit nicht nötig.

Noch kein klarer Plan? Trotzdem kann es Anspruch geben

Wenn das Kind noch keine Zusage hat und sich aktiv bewirbt oder orientiert, kann es ebenfalls Anspruch auf Kindergeld geben. Allerdings nur, wenn es bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet ist – dies ist auch als Meldung bei der Berufsberatung vor dem Erwerbsleben als ausbildungssuchend möglich. Das gilt ebenso für Wartezeiten vor einem Freiwilligendienst oder anderen Übergangsmaßnahmen. Wichtig ist, dass auch hier die Familienkasse über den aktuellen Stand informiert wird.

Digital einreichen, um Zeit und Wege zu sparen

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Wer sich den Weg zum Briefkasten oder in die Dienststelle sparen möchte, kann Nachweise und Informationen einfach online hochladen. „Die meisten Eltern nutzen mittlerweile den digitalen Weg – und das ist auch durchaus sinnvoll“, sagt Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen. „So geht nichts verloren und wir können schneller reagieren.“

Weitere Informationen zum Kindergeld und Links zu den Online-Anträgen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/familienkasse/familienkasse-sachsen-chemnitz.html

Wenn Sie über eine Bund-ID verfügen, müssen Sie den Online-Antrag nicht mehr ausdrucken, sondern können diesen ohne Unterschrift direkt online an die Familienkasse übermitteln.