Die Anwendung steht für alle Kundengruppen der Arbeitslosenversicherung, der Grundsicherung, der Familienkassen sowie für Unternehmen bereit. Bei allen
Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist seit dem 29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend.
Da die App vollständig innerhalb der BA entwickelt wurde, ist sie unabhängig von externer Software. Gleichzeitig ermöglicht dies eine sichere und datenschutzkonforme Umsetzung der digitalen Angebote.
Zitat:Stefan Latuski, CIO der BA, erklärt die Hintergründe: „Mit der BA-Secure App bietet die BA eine weitere Option zur Anmeldung im Online-Portal an. Die App ermöglicht
eine schnelle Bestätigung per Push-Nachricht auf dem eigenen Gerät. Unser Ziel ist es, digitale Prozesse so zu gestalten, dass sie sicher sind und gleichzeitig den
Aufwand für die Nutzenden geringhalten.“
Auch mit der Einführung der BA-Secure App bleiben die bestehenden Anmeldeverfahren für einen sicheren Login weiterhin verfügbar. So können wie bisher das passkey-Verfahren, der TOTP-Einmalcode über externe Authenticator-Apps, die BundID oder „MUK – Mein Unternehmenskonto“ genutzt werden.
Insbesondere für sensible sicherheitsrelevante Änderungen, wie die Anpassung der Bankverbindung, bleibt die Identifizierung über die BundID weiterhin Voraussetzung.
Ausführliche Informationen und Erklärvideos hierzu finden Sie unter:
https://arbeitsagentur.de/link/ba-secure-app