Individuelle Förderung von Beschäftigten
Wir können die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern.
Weitere Informationen und die Voraussetzungen finden Sie auf unserer zentralen Seite zur Beschäftigtenqualifizierung