Die Bildungszielplanung orientiert sich an der voraussichtlichen Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften. Unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten (Arbeitskräftenachfrage und vorhandenes Arbeitskräftepotenzial) dokumentieren die Bildungsziele, mit welchen Weiterbildungsschwerpunkten das verfügbare Mittelbudget eingesetzt wird.
Die Planung umfasst Qualifizierungsmaßnahmen in drei Schwerpunkten:
Berufliche Anpassung
Abschlussorientierte Maßnahmen und
Niederschwellige Angebote
Die Steuerung der Weiterbildungsförderung nach dem SGB III erfolgt weitestgehend über die Ausgabe von Bildungsgutscheinen. Diese sollen nach den individuellen Qualifizierungsbedürfnissen der Kunden unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zielgerichtet für eine schnellstmögliche berufliche Integration eingesetzt werden (§ 7 SGB III).
Die Planung wird fortlaufend angepasst. Gründe für die Anpassung der Planung können u.a. kurzfristige Veränderungen in der Struktur der Arbeitslosen oder Veränderungen in den Qualifikationsanforderungen der Betriebe sein.
Eine Umsetzung der in der Bildungszielplanung enthaltenen Bildungsziele ist für die Agentur für Arbeit nicht bindend. Die Zertifizierung von Bildungsmaßnahmen liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Bildungsträgers.
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung werden nach den §§ 176 ff SGB III sowie den Bestimmungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass für das Einlösen von Bildungsgutscheinen nicht nur der Träger, sondern auch die Maßnahme zugelassen sein muss.
Weitere Informationen für Träger im zentralen Internet der Bundesagentur für Arbeit
Hier finden Sie unter anderem Informationen zu Ausschreibungen für Arbeitsmarktdienstleistungen und eM@w - Elektronische Maßnahmeabwicklung: