Fokussierte Maßnahmen und besondere Aspekte bei der beruflichen Weiterbildungsförderung 2023

 

 

  • Abschlussorientierte Maßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des ab Mai 2020 geltenden Arbeit-von-morgen-Gesetz, mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses für arbeitslose und für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss. Hierzu zählt auch die betriebliche Einzelumschulung sowie die Vorbereitung auf die Externenprüfung.

 

  • Neben den fehlenden berufsbezogenen Fertigkeiten und Kenntnissen stellen sprachliche Barrieren große Hürden für eine Arbeitsaufnahme dar. Gerade bei Arbeitnehmer*innen ohne Berufsabschluss sollte der Aspekt der sprachlichen Förderung im erforderlichen Umfang berücksichtigt werden.

 

  • Qualifizierungsmaßnahmen mit einem weitestgehend flexiblen (online- und hybrid) Lernkonzept, sofern die Präsenzmaßnahme nicht die alleinige erfolgsversprechende Durchführungsform darstellt.

 

  • Ausbau von Angeboten mit einem laufenden Einstieg der Teilnehmer*innen

 

  • Digitale Kompetenzerweiterung im Sinne eines digitalen Basiswissens sollte in jeder Qualifizierung inhaltlich verankert sein.