Der Kinderzuschlag
Gern erreichen Sie zu Fragen nach dem Eingang ihrer Unterlagen beziehungsweise zum Bearbeitungsstand und zu konkreten Fragen ihres Einzelfalles die Kolleginnen und Kollegen der Familienkasse unter 0800 4 5555 30.
Kinderzuschlag - Geld für Familien mit kleinen Einkommen
Der aktuelle Höchstbetrag für den Kinderzuschlag beträgt maximal 250,00 Euro pro Kind und Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst.
Alle aktuellen Informationen hierzu sowie rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.
Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.
Nutzen Sie auch gern die bequeme Variante der online-Beantragung des Kinderzuschlages: web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/einstieg
Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kitagebühren befreit.
Weitere Leistungen