finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Informationen für Familien mit geringem Einkommen

Der Kinderzuschlag

Direktzugang

www.kinderzuschlag.de

www.familienkasse.de

Gern erreichen Sie zu Fragen nach dem Eingang ihrer Unterlagen beziehungsweise zum Bearbeitungsstand und zu konkreten Fragen ihres Einzelfalles die Kolleginnen und Kollegen der Familienkasse unter 0800 4 5555 30.

Kinderzuschlag - Geld für Familien mit kleinen Einkommen

Gute Nachrichten gibt es für Familien mit kleinen Einkommen. Ab Januar 2024 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bisher 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat.

Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar 2024 von der Familienkasse entsprechend angepasst.

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt (https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start) und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Tipp:Gut zu wissen: Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Berücksichtigt werden immer die aktuell gültigen Werte des Kinderzuschlags – diese werden auch hier zum Jahreswechsel entsprechend angepasst. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/videoberatung?pk_vid=2e70762abc92ba00170297452119e10d) vereinbart werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.

 

Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kitagebühren befreit.

Weitere Leistungen

Wohngeld