Hausordnung

Hausordnung der Agentur für Arbeit Dresden

Die Dienste der Agentur für Arbeit Dresden werden von vielen Menschen genutzt. Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäude einige Regeln zu beachten:

  1. Verhalten Sie sich bitte in unserem Haus ruhig und rücksichtsvoll.
  2. Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten. Aber jedes Anliegen erfordert unterschiedlich viel Zeit. Halten Sie bitte die vorgegebenen Zeitabläufe / Reihenfolgen ein und haben Sie Geduld, wenn es etwas länger dauern sollte.
  3. Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann von uns nicht übernommen werden.
  4. Haben Sie Gegenstände in den Räumen oder auf dem Gelände der Agentur für Arbeit Dresden gefunden oder vergessen, teilen Sie dies bitte einem Mitarbeiter der Dienststelle mit, er wird Ihnen behilflich sein.
  5. Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Erlaubnis der Geschäftsführung möglich.
  6. Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften / Broschüren sowie Sammlungen jeder Art sind im Dienstgebäude und auf dem dazugehörigen Grundstück nicht zulässig.
  7. Das Mitbringen von Tieren in das Dienstgebäude ist verboten (ausgenommen Behindertenbegleithunde).
  8. In den Räumen der Agentur für Arbeit Dresden gilt das Rauchverbot. Rauchen Sie daher bitte nur außerhalb des Dienstgebäudes. Die Nichtraucher sind Ihnen dankbar. Verzichten Sie bitte auch auf die Einnahme von alkoholischen Getränken und anderen Drogen im Dienstgebäude.
  9. Das Tragen von Waffen jeder Art ist im Hause ausdrücklich untersagt.
  10. Jegliche Form körperlicher und seelischer Gewalt lassen wir in unserem Dienstgebäude nicht zu. Bei derartigen Vorfällen erfolgt eine konsequente Anzeige.
  11. Den Anordnungen der Sicherheitskräfte (Sicherheitsdienst, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und des Personals ist Folge zu leisten.
  12. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung behält sich die Agentur für Arbeit das Aussprechen eines Verweises beziehungsweise eines Hausverbots vor.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Agentur für Arbeit Dresden