Auch in diesem Jahr fokussiert sich die Planung auf Branchen mit einem hohen und stabilen Beschäftigungswachstum, ebenso werden die beschleunigten Digitalisierungstrends aufgegriffen.
Der dynamische Wandel hat auch in der Weiterbildungswelt für Veränderungen gesorgt, sodass das Angebot geförderter Weiterbildungen heute diverser, umfangreicher und individueller ist als zuvor.
Ziel jeder Weiterbildung ist es, individuelle Qualifizierungsbedarfe zu decken, damit die Teilnehmenden nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert und Fachkräftebedarfe in den Unternehmen gedeckt werden.
Die Zusammenstellung der Inhalte erfolgt daher auf Basis der Qualifikationsbedarfe der Kundinnen und Kunden und des Fachkräftebedarfs der Arbeitgebenden in der Region.
Ein spezieller Fokus wird auf besonders förderungswürdige Personengruppen gelegt. Hierzu zählen insbesondere ungelernte Arbeitskräfte, die durch ein umfangreiches Angebot von Umschulungen, Externenprüfungen und Teilqualifizierungen qualifiziert werden können.
Die Bildungszielplanung schafft Transparenz – für die Anbieter von Weiterbildungen jeder Art, aber auch für Menschen ohne und mit Beschäftigung, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich im Zuge des lebenslangen Lernens mit dem Thema Weiterbildung auseinandersetzen.
Aus der Bildungszielplanung kann kein Anspruch auf eine Weiterbildung abgeleitet werden. Eine Beratung bei der Agentur bzw. dem Jobcenter vor Beginn eines Kurses ist maßgeblich. Hier wird eine individuelle Entscheidung über die persönlichen Fördervoraussetzungen getroffen und bei Bedarf ein Handlungsschwerpunkt ausgewählt. Dabei finden die individuellen Fähigkeiten, beruflichen Erfahrungen und Interessen der Beratenen Berücksichtigung.