Eingliederungszuschuss

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die berufliche Eingliederung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist. Auf den nachfolgenden Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Eingliederungszuschuss.

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei Neueinstellungen

Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet.

Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.

Bitte beachten Sie: Den Eingliederungszuschuss müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden. 

Warnung:Lesen Sie mehr in unserem Flyer zum Eingliederungszuschuss. Mit unseren eServices können Sie den Fragebogen zum Eingliederungszuschuss auch online übermitteln.