Eingliederungszuschuss

Informationen rund um den Eingliederungszuschuss

Eingliederungszuschuss

Sie wollen eine offene Stelle besetzen? Geben Sie einem arbeitslosen Menschen die Chance auf einen Wiedereinstieg in den Beruf. Wir unterstützen Sie dabei.

Wir unterstützen Sie mit dem Eingliederungszuschuss. Arbeitsagentur oder Jobcenter können einen zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen. Dieser soll die geringere Leistung der neuen Arbeitskraft ausgleichen. Förderhöhe und Dauer hängen immer vom Einzelfall ab.

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin in der zuständigen Agentur für Arbeit.

Warnung:Gut zu wissen: Die Förderungsmöglichkeit müssen Sie beantragen, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter den Arbeitsvertrag unterschreibt und die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss.