Beschäftigtenförderung

Informationen rund um das Thema Fort- und Weiterbildung

Beschäftigtenförderung

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Für die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes sollten Sie jetzt die Weichen stellen: Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen und machen Sie sie fit für morgen.

Unsere Experten beraten Sie bei:

  • der Planung Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen und deren Umsetzung.
  • der Beantragung der Förderleistungen.
  • der Qualifizierung Ihrer Beschäftigten während Kurzarbeit.

Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein: 

  • Die Weiterbildung dauert länger als 120 Stunden.
  • Die Weiterbildung sowie die Weiterbildungsträger sind nach AZAV zertifiziert. 

Wir sind Ihnen gerne bei der Suche nach einer passenden Weiterbildung für Ihre Mitarbeiter behilflich. Einen ersten Überblick über Weiterbildungsangebote erhalten Sie hier.

Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Einen Überblick zu den Zuschüssen und auch zur Übernahme von Weiterbildungskosten während der Kurzarbeit ihrer Mitarbeiter erhalten sie hier

Erste Informationen zum Thema Fort- und Weiterbildung finden Sie hier: Flyer