Am schnellsten und einfachsten geht das online mit dem kostenlosen Bearbeitungsprogramm „IW-Elan“. Dieses wird auf der Website http://www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ angeboten.
Für das verpflichtende Meldedatum ist keine Fristverlängerung möglich. Mehr Informationen finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen. Der Arbeitgeber-Service berät unter der kostenlosen Nummer 0800 4 5555 20 gerne zur Einstellung schwerbehinderter Personen.
Kommen Unternehmen ihrer Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Die Mittel werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.