Phase 1 | Phase 2 | Phase 3 |
Anerkennung der Kurzarbeit: Darstellung der Gründe für den Arbeitsausfall, Anzeige des Umfangs und Anzahl der betroffenen Mitarbeiter | Abrechnung der Kurzarbeit: Monatliche Abrechnung der Kurzarbeit mit vorläufiger Auszahlung | Abschlussprüfung: Überprüfung des abgerechneten Kurzarbeitergeldes anhand von Arbeitszeitnachweisen und Entgeltabrechnungen |
Die Anzeige über Arbeitsausfall ist wesentlicher Bestandteil der ersten Phase und zwingend erforderlich.
Bitte unbedingt beachten:
Die Anzeige über Arbeitsausfall muss in dem Monat bei der Agentur für Arbeit eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt!
Neben der Anzeige werden weitere Unterlagen benötigt:
- ausführliche Beschreibung der Gründe für den Arbeitsausfall und eingeleitete Gegenmaßnahmen
- Nachweis zur Einführung der Kurzarbeit im Betrieb (z. B. Erklärungen oder Betriebsvereinbarung)
- aktuelle Übersicht der beschäfigten Mitarbeitenden im Unternehmen
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. In jedem Fall wird eine ausführliche Leistungsberatung zum Thema Kurzarbeitergeld durchgeführt.
Das Anerkennungsverfahren kann wesentlich verkürzt werden, wenn Sie frühzeitig Kontakt mit uns aufnehmen und bereits vor der Anzeige wichtige Informationen erhalten. Nutzen Sie für die Beratungsanfrage die Rufnummer für Arbeitgeber oder unser E-Mail-Postfach. Beides finden Sie auf der Seite Kontakte (Link zur Unterseite Kontakte)
In der Anerkennungsphase erhalten Sie weitere Kontaktdaten unserer Beraterinnen und Berater, damit der Austausch von Informationen und Unterlagen noch einfacher wird.
