Auf dieser Seite finden Sie als Arbeitgeber oder Abrechnungsdienstleister Informationen und Hinweise zu den Schwerpunktthemen „Anzeige über Arbeitsausfall“ und „Baubetriebe-Prüfung“. Das Angebot ist für einen regionalen Bereich zugeschnitten und gilt für alle Unternehmen, die Ihren Betriebssitz in den Agenturbezirken Essen, Duisburg, Oberhausen, Gelsenkirchen und Wesel haben. Die genannten Agenturbezirke werden durch den Operativen Service Essen betreut. Diese interne Geschäftseinheit beschäftigt sich konzentriert mit dem Thema Geldleistungen.
Die nachfolgenden Informationen und Hinweise sollen die Bearbeitung Ihrer Anliegen beschleunigen, die Kontaktaufnahme erleichtern und Sie bei der Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen unterstützen. Allgemeine und grundsätzliche Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld erhalten Sie auf unserer Internetseite.
Anzeige über Arbeitsausfall
Die Anzeige ist für die Anerkennung der Zahlung von Kurzarbeitergeld unerlässlich.
Neuer Baubetrieb
Vor der Zahlung von Saison-Kurzarbeitergeld und den ergänzenden Leistungen ist die Feststellung der Baubetriebe-Eigenschaft erforderlich.
Kontakt
Kontaktdaten und Zugangskanäle zum Operativen Service Essen.
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