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Bildungszielplanung

Übersicht der Qualifizierungsmaßnahmen

Durch die Veröffentlichung der Bildungszielplanung erhalten interessierte Bildungsträger die Möglichkeit, sich über die vorgesehenen Qualifikationsziele zu informieren. Die Bildungszielplanung kann jederzeit geändert werden, insbesondere wenn Arbeitsmarktsituation und Haushaltsmittellage dies erfordern.

Es wird empfohlen, die Maßnahme- und Trägerzulassung rechtzeitig bei einer fachkundigen Stelle nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV) zu beantragen, da die zu Qualifizierenden Bildungsgutscheine nur für zugelassene Weiterbildungen einreichen können, d.h. die Zulassung muss vor Eintritt vorliegen.

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