Weiterbildung - Heute schon an morgen denken

Bilden Sie Ihre bewährten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter und gewinnen Sie so die Fachkräfte von morgen.

Das Qualifizierungschancengesetz bietet neue Möglichkeiten der Förderung

Der Wandel des Arbeitsmarktes und die Digitalisierung verändern bestehende Tätigkeiten in allen Branchen. Dies erfordert eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und Beschäftigten auf allen Ebenen. Technologische Entwicklungen in der Arbeitswelt 4.0 sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Daher ist es notwendig, die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten regelmäßig zu erweitern.

Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz stehen jetzt erweiterte Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung zur Verfügung, mit denen die Agentur für Arbeit Arbeitgeber finanziell entlasten kann. Gefördert werden können sowohl die Weiterbildungskosten als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase.

Die neuen Fördermöglichkeiten können genutzt werden, wenn

  • eine berufliche Tätigkeit künftig durch Technologien ersetzt werden kann oder
  • sie in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist oder
  • eine Weiterbildung in einem so genannten Engpassberuf anstrebt wird.

Wer kann gefördert werden?

  • Geringqualifizierte mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufsabschluss zu erwerben oder
  • Beschäftigte, denen im Rahmen einer Anpassungsfortbildung Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen.

Individuelle Fördervoraussetzungen

  • mindestens 3 Jahre berufliche Tätigkeit
  • Erwerb eines Berufsabschlusses liegt länger als 4 Jahre zurück
  • bisher noch keine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz

Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahme

  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten.
  • Die Weiterbildung und der Träger sind für die Förderung zugelassen (Informationen hierzu finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/kursnet

 

 

Ihre Checkliste zum Qualifizierungschancengesetz

Zuschüsse zu den Lehrgangskosten

Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bis zu 100% Kostenerstattung

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Bis zu 100% Kostenerstattung ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen

Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Kleine und mittlere Unternehmen)

Bis zu 50% Kostenerstattung

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Bis zum 100% Kostenerstattung ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen

Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Größere Unternehmen)

Bis zu 25% Kostenerstattung

Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Große Unternehmen)

Bis zu 15% Kostenerstattung

Unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Kleinstunternehmen)

Bis zu 75% Kostenerstattung 

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Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Unter 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Kleine und mittlere Unternehmen)

Bis zu 50% Kostenerstattung

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Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

 

Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Größere Unternehmen)

Bis zum 25% Kostenerstattung

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Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

 

Ab 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Große Unternehmen)

Bis zum 25% Kostenerstattung

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Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Sammelantrag: ein Antrag für mehrere Beschäftigte

Sollen mehrere Beschäftigte Ihres Unternehmens an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Anträge stellen. Es genügt ein Antrag (Fachbegriff: Sammelantrag auf Förderung für mehrere Beschäftigte in einer Weiterbildung).

Wichtig:Wichtig: Lassen Sie sich vom AG-S der Agentur für Arbeit Frankfurt beraten, bevor Sie den Sammelantrag stellen.