Berufsausbildungsbeihilfe sorgt für finanzielle Entspannung

13.02.2024 | Presseinfo Nr. 8

Wenn der Azubi-Lohn nicht reicht - Berufsausbildungsbeihilfe sorgt für finanzielle Entspannung


Wenn Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnen und die Ausbildungsvergütung 
zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, kann bei der
Bundesagentur für Arbeit eine finanzielle Unterstützung beantragt werden: die
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Seit kurzem ist die Antragstellung noch einfacher online möglich – sogar via
Handy. Auch Unterlagen können bequem online ein- oder nachgereicht werden.

Die Höhe der BAB hängt u.a. vom eigenen Einkommen und dem der Eltern
ab. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, kann mittels des BAB-Rechners
vorab nachgerechnet werden: 
www.babrechner.arbeitsagentur.de.

Der schnellste Weg zur Beantragung führt online über:
www.arbeitsagentur.de/eServices#bildung

Wer noch nicht für den eService registriert ist, muss dies nur einmalig tun und
kann dann das gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen.