Mit der Bildungszielplanung legt die Agentur für Arbeit Freising mit den Jobcentern Freising, Dachau, Ebersberg und Erding ihre Schwerpunkte im Bereich der beruflichen Weiterbildung für das Jahr 2026 fest. 

Inhaltlich spiegeln die Angebote den aktuellen Qualifikationsbedarf des Marktes und der Unternehmen wider. Ziel einer erfolgreichen Teilnahme an einem Bildungskurs ist es, den Teilnehmenden eine realistische Chance auf einen erfolgreichen Berufseinstieg zu eröffnen. Bei der Festlegung der Bildungsziele wurde deshalb – neben den fachlichen Kriterien – vor allem auch die Integrationswahrscheinlichkeit berücksichtigt.

Ein Maßnahmenmix aus digitalen Angeboten, Vollzeit und Teilzeitlehrgängen, sowie Präsenzunterricht und hybriden Lösungen bestimmt dafür das Angebot für Kundinnen und Kunden des Agenturbezirkes Freising. 

Arbeitgeberin und Arbeitgeber, Kundin und Kunde, Bildungsträger, Jobcenter und Agentur für Arbeit bilden eine Einheit. In diesem Verbund wollen wir es dem interessierten und motivierten Personenkreis ermöglichen, sich in den hierfür zugelassenen Bildungszielen zu qualifizieren oder durch entsprechende Maßnahmen einen Berufsabschluss zu erlangen und damit ihre Chancen auf eine Integration auf dem Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern, bzw. Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren. Allgemein ist uns für Qualifizierungen wichtig, dass im Zusammenspiel von Bildungsträger und Auftraggeber ein aktives Absolventenmanagement durchgeführt wird.

Die Bildungszielplanung 2026 schafft Transparenz – für die Anbieter von Kursen und Lehrgängen, aber auch für die Kundinnen und Kunden, die sich über die Angebote zur beruflichen Weiterbildung informieren möchten. Sie stellt eine verlässliche Orientierung dar, auch wenn im weiteren Jahresverlauf einzelne Änderungen möglich sind. Die Zahl der geplanten Eintritte ist nur zu realisieren, wenn der vorgesehene Beginn der Lehrgänge und Kurse eingehalten wird. Die Bildungsinstitute haben in dieser Hinsicht die Verpflichtung, mögliche Verschiebungen rechtzeitig der Agentur für Arbeit mitzuteilen.

Aus den Festlegungen der Bildungszielplanung lassen sich keine individuellen Ansprüche auf eine berufliche Weiterbildung ableiten. Interessierte Kundinnen und Kunden müssen in jedem Fall vor Beginn eines Kurses mit ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. ihrem Arbeitsvermittler klären, ob sie die persönlichen Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung erfüllen.