Starten Sie in Ihre berufliche Zukunft

Die Weiterbildungsberatung der Agentur für Arbeit Gießen, Wetterau, Vogelsberg

Die Weiterbildungsberatung

richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitslose mit ALG I Anspruch oder ohne Leistungsanspruch und Ratsuchende Menschen die Interesse an einem (neuen) Berufsabschluss haben.

 

Vorteile einer abgeschlossenen Berufsausbildung

Aufgrund der ständigen Veränderung der Berufswelt und des Arbeitsmarktes gibt es auch eine ständige Veränderung der Berufsinhalte. In den meisten Stellenangeboten wird ein Berufsabschluss gefordert. Der Arbeitsmarkt für Hilfskräfte in Anlerntätigkeiten wird immer kleiner.

Mit einem Berufsabschluss haben Sie:  

  • positiv:wesentlich bessere Arbeitsmarktchancen
  • positiv:mehr Sicherheit für den Arbeitsplatz
  • positiv:mehr Weiterbildungsmöglichkeiten
  • positiv:höhere Aufstiegschancen
  • positiv:besseren Verdienst (durchschnittlich 500 – 800€ monatlich)

 

Es gibt drei Möglichkeiten nachträglich einen Berufsabschluss zu erlangen

  • Externen Prüfung (aufgrund Ihrer vorhandenen Berufserfahrung)
  • Umschulung (Verkürzung um 1/3 der üblichen Ausbildungszeit)
  • Anerkannte Teilqualifikation (Ausbildung durch Teilmodule + Abschlussprüfung)

 

  • keine verwertbare Erstausbildung (mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer) oder
  • wieder ungelernt (min. 4 Jahre von Ausbildung entfernt)
  • mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig Tätigkeit (auf Helferniveau)
  • mindestens B1 Deutschniveau
  • Notwendigkeit (kein Berufsabschluss oder „wieder ungelernt“)
  • Eignung für den gewünschten Beruf
  • anerkannter verkürzbarer Ausbildungsberuf mit günstigem Arbeitsmarkt
  • kein Anspruch ausschließlich auf Arbeitslosengeld II
  1. Umschulung im Betrieb (= betriebliche Ausbildung)
  2. Umschulung bei einem Bildungsträger
  • der theoretische Teil der Umschulung erfolgt in der Berufsschule, der praktische Teil im Umschulungsbetrieb
  • Betrieb verfügt über Ausbildungsberechtigung
  • vor Vertragsschluss Information an Agentur für Arbeit
  • der Betrieb schließt mit dem Umschüler einen Umschulungsvertrag
  • Agentur für Arbeit unterzeichnet alle 4 Verträge als Kostenträger
  • Zahlung einer Umschulungsvergütung durch Betrieb (optional)
  • Eintragung des Umschulungsvertrages bei der zuständigen Kammer und Kopie an die Agentur für Arbeit
  • Anmeldung zur Berufsschule (optional)
  • die Umschulung erfolgt bei einem privaten Bildungsträger oder einer Berufsfachschule.
  • Umschulungsvertrag wird mit Bildungsträger geschlossen
  • Agentur für Arbeit unterzeichnet alle 4 Verträge als Kostenträger
  • der theoretische Teil der Umschulung erfolgt beim Bildungsträger, der praktische Teil im Praktikumsbetrieb
  • in der Regel kein Besuch der Berufsschule

Sie können im Einzelfall und nach Notwendigkeit folgende Kosten erstattet bekommen:

  • Arbeitslosengeld für die gesamte Umschulungsdauer (sofern am 1. Tag der Umschulung ein Anspruch besteht)
  • Fahrtkosten (Betrieb/ Schule/ Stützunterricht/ Lehrgängen)
  • Kinderbetreuungskosten (Pauschal 150 € mtl. je Kind unter 15 Jahren)
  • Umschulungs-/ Umschulungsnebenkosten („notwendige“ Arbeitskleidung + Lernmittel sowie Prüfungsgebühren/ Prüfungsstücke)
  • auswärtige Unterbringung (falls erforderlich)
  • Umschulungsbegleitende Hilfen (Stützunterricht)
  • Weiterbildungsprämie (bei bestandener Zwischenprüfung 1.000 €/ Abschlussprüfung 1.500 €)