
Kurzarbeit - 4 Schritte im Überblick
Phase 0 - Vorbereitung
Mit den eServices steht ihnen ein sicherer und jederzeit erreichbarer, und komplett papierloser Zugriff auf die Leistungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung.
Eine persönliche Beratung in unserer Fachabteilung ist in vielen Fällen sinnvoll und deshalb auch gesetzlich verankert. Nehmen sie frühzeitig Kontakt auf:
Phase 1 - Anerkennung
Darstellung der Gründe für den Arbeitsausfall, Anzeige des Umfangs und Anzahl der betroffenen Mitarbeiter
Phase 2 - Abrechnung
Monatlich nachträgliche Beantragung der Erstattung von Kurarbeitergeld direkt über die Lohnabrechnungssoftware. Wir nennen das Verfahren KEA (Kurzarbeitergeld elektronisch annehmen).
Phase 3 - Abschlussprüfung
Abschließende Prüfung des vorläufig erstatteten Kurzarbeitergeldes anhand von Arbeitszeitnachweisen und Entgeltabrechnungen
Auch dieser abschließende Schritt wird über die eServices abgebildet.