Die Agentur für Arbeit unterstützt Menschen, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht werden. Das ist vielen Menschen bekannt. Was viele nicht wissen: Die Agentur für Arbeit fördert auch betriebliche Anstrengungen, Beschäftigte zu qualifizieren und Arbeitslosigkeit erst gar nicht entstehen zu lassen.
Der Schlüssel dafür ist die Beschäftigtenqualifizierung (BQ): BQ ermöglicht Unternehmen, einen Mangel an Fachkräften innerbetrieblich auszugleichen. Frei nach dem Motto: Warum draußen nach Fachkräften suchen, wenn es intern Menschen gibt, die mit einer maßgeschneiderten Qualifizierung zur Fachkraft werden können? Warum nicht diejenigen fördern, die man kennt und die sich schon als zuverlässige, loyale und engagierte Mitarbeiter/innen bewährt haben?
An diese Überlegungen knüpft die BQ an. Voraussetzung ist, dass die letzte geförderte Weiterbildung bzw. der Berufsabschluss mindestens zwei Jahre zurückliegen und die Qualifizierung mehr als 120 Unterrichtseinheiten beinhaltet. Der Bildungsanbieter und die Maßnahme müssen zudem zertifiziert sein. Dabei darf es sich nicht um eine Qualifizierung handeln, zu der ein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Auch Aufstiegsfortbildungen sind von dieser Art der Förderung ausgeschlossen. Möglich sind dagegen betriebliche Einzelumschulungen, um einen Berufsabschluss nachzuholen. Zudem ist eine Förderung auch direkt nach der Neueinstellung möglich.
Wenn all diese Voraussetzungen gegeben sind, kann die Agentur für Arbeit - abhängig von der Unternehmensgröße - die Weiterbildungskosten übernehmen. Außerdem kann ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gezahlt werden.
Unternehmen, die aus ihren Beschäftigten Fachkräfte machen wollen, können sich jederzeit an ihre/n persönliche/n Ansprechpartner/in im Hanauer Arbeitgeber-Service wenden oder die Hotline 0800 4 5555 20 anrufen.
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten sind hier zu finden:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbildung-qualifizierungsoffensive