Für die Arbeitsuchendmeldung gelten klare Fristen. Werden diese nicht eingehalten, drohen Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld. Steht das Ende des Beschäftigungsverhältnisses bereits länger fest, muss die Meldung spätestens drei Monate vorher erfolgen. Wer erst später erfährt, dass ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, muss sich innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden bei der Arbeitsagentur melden. Die Meldung erfolgt idealerweise online. Zusätzlich kann sie per Telefon (kostenfreie Hotline: 0800 4 5555 00), schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich erfolgen.
Bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung tritt gemäß der gesetzlichen Regelung eine Sperrzeit von einer Woche ein. Während der Dauer der Sperrzeit ruht der Anspruch auf finanzielle Leistungen.
Weitere Informationen zur online Arbeitssuchendmeldung stehen unter www.arbeitsagentur.de und zur online Terminvereinbarung unter www.arbeitsagentur.de/heide. Unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden befinden sich wichtige Informationen für den Fall, dass Arbeitslosigkeit droht oder bereits eingetreten ist.