Zum 1. Januar 2026 treten die § 45c in Verbindung mit § 45b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Kraft. Mit diesen Regelungen wird das Beratungsangebot „Faire Integration“ gesetzlich verankert. Die Beratung richtet sich an Geflüchtete und Migrant*innen die aus Drittstaaten (außerhalb der EU) kommen. Die eingerichteten Beratungsstellen bieten unentgeltliche Information und Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an.
Gleichzeitig entsteht für Arbeitgebende eine neue Informationspflicht im Zusammenhang mit der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen aus dem Ausland.
Die Neu-Regelung beschränkt sich auf die schriftliche Hinweispflicht. Eine Verbindlichkeit zur Inanspruchnahme der Beratung besteht derzeit weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer.
Die bundesweiten Beratungsstellen sind auf dieser Homepage zu finden: https://www.faire-integration.de/de/topic/11.beratungsstellen.html .
Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2026/start-des-beratungsangebots-faire-integration.html .