Beschäftigtenqualifizierung

Sie möchten Ihre Mitarbeiter beruflich qualifizieren? 
Mit dem Ziel einer beruflichen Weiterbildung oder gar dem Erwerb eines Berufsabschlusses?

Dann sind Sie bei uns genau richtig – wir beraten Sie umfänglich und unterbreiten Ihnen ein individuelles Förderangebot.

Denn Weiterbildung für Ihr Personal ist die Zukunft für Ihr Unternehmen!

Fördermöglichkeiten zum Erwerb eines Berufsabschlusses

Die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer*innen qualifizieren wir gemeinsam vom Helfer zur Fachkraft und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur Unternehmensbindung.

Dabei gibt es drei Wege zum Berufsabschluss, diese sind:

  • Duale Ausbildung mit einer 1/3 Verkürzung der regulären Ausbildungsdauer.
  • Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung mit anschließender Berufsabschlussprüfung.
  • Erreichen eines Berufsabschusses modular bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger mit anschließender Abschlussprüfung.

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Ihr*e Mitarbeiter*in hat keinen anerkannten Berufsabschluss oder ist seit mindestens 4 Jahren nicht im erlernten oder verwandten Berufsfeld tätig.
  • Es liegen mindestens 3 Jahre berufliche sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor.
  • Eine positive Prognose für den Erwerb des Berufsabschlusses. Beurteilung durch den standardisierten Eignungstest der Agentur für Arbeit.
  • Ein Sprachniveau von mindestens B2.

Fördermöglichkeiten bei einer beruflichen Weiterbildung

Wir fördern arbeitsplatzbezogene Kurzqualifizierungen zum Erhalt bzw. der Anpassung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten an die technische Entwicklung.

Voraussetzung für eine Förderung:

  • Der Bildungsträger und die Maßnahme sind AZAV-zertifiziert.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme dauert mehr als 120 Unterrichtsstunden.
  • Die Weiterbildung ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar und der Arbeitgeber ist nicht gesetzlich zur Qualifizierung des Mitarbeiters verpflichtet.
  • Ein vorhandener Berufsabschluss des Mitarbeiters liegt mindestens 4 Jahre zurück, ab dem 01.04.2024 muss der Berufsabschluss in der Regel nur noch 2 Jahre zurückliegen.
  • Aufstiegsfortbildungen können nicht gefördert werden (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt)


Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive

Auf der Suche nach der passenden Weiterbildung? Hier werden Sie fündig:
https://www.kompenex-bw.de/24-7/