
- Voraussetzung:
Alle Weiterbildungen, die am 1. Arbeitsmarkt verwertbar sind, sind während der Kurzarbeit umsetzbar. Externe, wie interne (Mitarbeiter/in schult Mitarbeiter/in) Seminare können durchgeführt werden.
- Voraussetzung:
Diese können selbstfinanziert (durch den Arbeitgeber) durchgeführt werden. Kurzarbeitergeld wird weitergewährt. Eine Antragsstellung vorab ist erforderlich.
- Voraussetzung:
Die Agentur für Arbeit muss vorab die Verwertbarkeit der Weiterbildung am allgemeinen Arbeitsmarkt bestätigen. → Gilt nur für Weiterbildungen, die nicht unternehmensspezifisch sind.