Die Arbeitssuchendmeldung (online/telefonisch/persönlich) muss spätestens drei Monate vor Beschäftigungsende bzw. bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung.
Die Arbeitslosmeldung ist bei der zuständigen Agentur spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit online oder persönlich vor Ort durchzuführen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Vor einer persönlichen Vorsprache sollte online ein Termin gebucht werden, um Wartezeiten zu vermeiden.
Juristischer Text:Bitte beachten Sie, dass Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Ihre Mitarbeitenden über die Meldefristen bei der Arbeitsagentur zu informieren.