Begleitung in herausfordernden Zeiten!

Herausfordernde Zeiten

Der Wandel passiert aktuell exponentiell, eine Krise jagt die nächste, nichts scheint mehr kalkulierbar. Aber auf die aktuelle Lage ist kaum jemand gut vorbereitet. Kaum eine Branche, kaum ein Geschäftsmodell, das nicht betroffen ist. In den Firmen wächst die Unsicherheit. 

Was unterscheidet die Unternehmen, die in der Krise scheitern, von denen, die daran wachsen? Es sind nicht nur schnelle Entscheidungen, sondern die richtigen Maßnahmen in den entscheidenden Bereichen.

Befinden Sie sich in einer Umstrukturierung?

Ihre Ansprechpartnerin Kurzarbeitergeld

Jutta Wundling 

Teamleiterin Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld

09341 87 425

Mannheim.032-OS@arbeitsagentur.de

Ihre Anprechpartnerin Qualifizierung während Kurzarbeit

Johanna Bursac-Reinhart

Teamleiterin Arbeitgeber-Service 

07131 969 314

Heilbronn.QCG@arbeitsagentur.de

Ihr Ansprechpartner Berufsberatung im Erwerbsleben

Daniel Stenzel

Teamleiter Berufsberatung im Erwerbsleben

Heilbronn.Teamleitung-BBiE@arbeitsagentur.de 

Ihre Ansprechpartnerin Qualifizierungsgeld

Johanna Bursac-Reinhart

Teamleiterin Arbeitgeber-Service 

07131 969 314

Heilbronn.QCG@arbeitsagentur.de

Entlassungen sind nicht zu vermeiden?

Ihre Ansprechpartnerin Arbeitslosmeldung

Johanna Bursac-Reinhart 

Teamleiterin Arbeitgeber-Service 

07131 969 314

Heilbronn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Ihre Ansprechpartnerin Massenentlassungsanzeigen

Anita Müller   

Büro der Geschäftsführung

07131 969 577 

Heilbronn.Buero-der-Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de

Ihre Ansprechpartnerin Auszubildende

Laura Wohlbach

Teamleiterin Arbeitgeber-Service

07131 969 358

Heilbronn.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Ihre Ansprechpartnerin Transferleistungen

Jutta Wundling   

Teamleiterin Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld 

09341 87 425

Mannheim.032-OS@arbeitsagentur.de

Veranstaltungen, die Sie weiterbringen...

Arbeitsmarktdrehscheibe – ein Format im Rahmen von Bildung trifft Wirtschaft

22. Mai 2025   I   09:00 bis 10:30 Uhr   I   Online via Zoom

Viele Unternehmen sind dringend auf der Suche nach neuen Mitarbeitern, während andere gezwungen sind, Personal abzubauen.

Die Arbeitsmarktdrehscheibe hat sich zum Ziel gesetzt, diese Unternehmen miteinander zu vernetzen und den direkten Transfer von Beschäftigten zu ermöglichen. 

Zur Anmeldung

Save the Date

Merken Sie sich bereits jetzt die Termine für kommende Arbeitsmarkt-Drehscheiben vor: 

30. Juli 2025   I    17. September 2025   I   11. Dezember 2025

Häufig gestellte Fragen

Werden mit Arbeitnehmern durch das Unternehmen Aufhebungsverträge geschlossen, so kann dies Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben. Das Gleiche gilt bei der Zahlung von Abfindungen. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem  Merkblatt Berücksichtigung von Entschädigungen bei Entlassungen 

Die Vorschriften dienen in erster Linie dem Arbeitnehmerschutz. Außerdem soll die Agentur für Arbeit rechtzeitig mit dem Unternehmen und den Betroffenen Maßnahmen ergreifen, die Arbeitslosigkeit und ihre Auswirkungen möglichst verhindern bzw. verringern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der zuständigen Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er in größerem Umfang Kündigungen ausspricht oder Aufhebungs- bzw. Änderungsverträge anbietet. 

Ab wann diese Anzeigepflicht besteht, richtet sich nach der Betriebsgröße und der Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer*innen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Kalendertagen. 

Wann sind Entlassungen anzeigepflichtig?  

Merkblatt anzeigepflichtige Entlassungen 

Bevor Sie den Arbeitnehmer*innen kündigen, sind folgende Formulare bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen: 

Entlassungsanzeige 

Angaben für die Arbeitsvermittlung (freiwillig) 

Ist ein Betriebsrat vorhanden, so muss dieser spätestens zwei Wochen vor der Erstattung der Massenentlassungsanzeige informiert werden. Eine formlose schriftliche Stellungnahme des Betriebsrates ist der Anzeige beizufügen. 

Die Agentur für Arbeit bestätigt Ihnen unverzüglich den Eingang Ihrer wirksamen Entlassungsanzeige. Danach haben Sie 90 Tage Zeit, die angezeigten Entlassungen durchzuführen oder Aufhebungs- bzw. Änderungskündigungen anzubieten. Betroffene Arbeitnehmer*innen müssen nach Eingang der Anzeige mindestens noch einen Monat im Betrieb weiterbeschäftigt werden (Entlassungssperre). In bestimmten Fällen kann diese Frist verlängert oder auch verkürzt werden. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in jedem Fall einzuhalten.

 

Ihre Ansprechpartnerin für Massenentlassungsanzeigen: 

Anita Müller   I   Büro der Geschäftsführung

07131 - 969 577

Heilbronn.Buero-der-Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de

Bitte beachten Sie, dass Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Ihre Mitarbeitenden über die Meldefristen bei der Arbeitsagentur zu informieren: 

Die Arbeitssuchendmeldung (online/telefonisch/persönlich) muss spätestens drei Monate vor Beschäftigungsende bzw. bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung erfolgen. 

Die Arbeitslosmeldung (online/persönlich) muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. 

Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten finden Ihre Mitarbeitenden im Merkblatt 1 oder online Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.

Nach erfolgter Meldung erhalten die Kundinnen und Kunden Zugang zu unseren Onlinediensten. Über diese können sie bereits frühzeitig nach neuen Arbeitsstellen suchen, sich zu Qualifizierung informieren oder auch direkt einen Beratungstermin mit der persönlichen Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung vereinbaren.

Transfermaßnahmen sollen die Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt unterstützen. Zum Beispiel können folgende Maßnahmen gefördert werden: 

  • Maßnahmen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit, der Arbeitsmarktchancen und des Qualifikationsbedarfs der Arbeitnehmer/-innen (Profiling) 
  • Maßnahmen, die gezielte Hilfe bei Bewerbung und Stellensuche durch ein Bewerbungs-Orientierungsseminar bieten 
  • Maßnahmen der arbeitsplatzbezogenen Qualifizierung 
  • Fortsetzung der Ausbildung bei Auszubildenden 
  • Existenzgründungsberatung 

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Transferleistungen und in den Qualitätskriterien für erfolgreiche Transfermaßnahmen oder online unter Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld.

 

Ihr Ansprechpartnerin für Transferleistungen: 

Jutta Wundling   I   Teamleiterin Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld 

09341 87 425 

Mannheim.032-OS@arbeitsagentur.de

Stehen Sie vor Herausforderungen in der Stellenbesetzung?

Auch die Personalrekrutierung kann Sie als Unternehmer/in vor herausfordernde Zeiten stellen. 

Gerne steht der Arbeitgeber-Service Heilbronn auch in diesen Zeiten an Ihrer Seite. Informieren Sie sich über unsere Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten. 

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